AGB

1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und juristischen Personen für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Lieferung zustande.
1.2. Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend, sofern sich nicht aus dem Angebot eine zeitlich befristete Bindung ergibt.
1.3. Wir behalten uns an Mustern, Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, Eigentums und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung zurückzugeben. Weiters dürfen sämtliche Angebots- und Projektunterlagen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
1.4. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter Bezugnahme auf die zurzeit vorliegenden technischen Angaben. Maße und Toleranzen richten sich nach den jeweils gültigen Normen, im Übrigen nach Handelsüblichkeit sowie dem Stand der Technik und sind Spezifikationen, keine Garantien. Wir behalten uns vor, Werkzeug aus dem jeweils aktuellen Lieferprogramm zu liefern, wenn es in seiner Funktion dem bestellten Werkzeug entspricht.
1.5. Änderungen oder Detaillierung der technischen Daten nach Vertragsabschluss bedürfen unserer Zustimmung, können die Lieferzeit verlängern und erfolgen auf Kosten des Bestellers. Für die Höhe der in Rechnung zu stellenden Kosten sind der Umfang und der Aufwand für die Durchführung der Änderung maßgebend.

2. Preis und Zahlung
2.1. Es gelten die Preise am Tag der Bestellung zuzüglich Umsatzsteuer. Dem Angebot/Vertrag liegen die bei dessen Erstellung gültigen Material-/Rohstoffpreise zu Grunde. Wir müssen uns vorbehalten, bei geänderter Materialbasis unsere Preise anzupassen.
2.2. Die Preise gelten bei einem Rechnungswert der Lieferung über 250 € ausschließlich Verpackung unfrei Bestimmungsort. Die Wahl der preisgünstigsten Versandart bleibt uns vorbehalten. Bei Sendungen unter 250 € Rechnungswert liefern wir ab Werk, ausschließlich Verpackung. Für die Erledigung von Kleinstaufträgen bis 100 € Rechnungswert wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet.
2.3. Die Mehrkosten für Eilversand, Versicherung und sonstige besondere Vorschriften trägt der Besteller. Für Warenrücksendungen, denen wir im Einzelfall ausdrücklich zustimmen müssen, erheben wir 10 % des Bestellwerts als Bearbeitungsgebühr, mindestens 15 €. Dies gilt nicht für fehlerhafte Lieferungen unsererseits.
2.4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.5. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
2.6. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
2.7. Alle Rechnungsbeträge sind nach Zahlungsziel fällig.

3. Lieferzeit
3.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
3.2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
3.4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
3.5. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Punkt 7.2. dieser Bedingungen.
3.6. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen.
3.7. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

4. Vertragsschluss
4.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
4.2. Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Vereinbarungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
4.3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
5.2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Bestellers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

6. Mängelansprüche
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt 7 – Gewähr wie folgt:

6.1. Sachmängel
6.1.1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
6.1.2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
6.1.3. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Das Recht auf Minderung des Verkaufspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
6.1.4. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderung des Liefergegenstandes.

7. Haftung
7.1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge der Verletzung vertraglicher Pflichten vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 6 und 7.2. entsprechend.
7.2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit von uns garantiert wurden sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Rücktritt vom Vertrag
8.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
8.2. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.

9. Urheber- und Nutzungsrechte
9.1. Alle Fotos und Abbildungen, Texte und Inhalte dieser Homepage sowie in Prospekten, Flyern, Briefbögen und Werbemitteln der SPERL Werkzeugtechnik GmbH & Co. KG sind urheberrechtlich geschützt.
9.2. Jegliche Art der Verwertung, Benutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Zurverfügungstellung, etc. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SPERL Werkzeugtechnik GmbH & Co. KG.
9.3. Unerlaubte Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Bildern, Abbildungen, Texten und Inhalten im privaten und geschäftlichen Bereich stellen einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und werden bei Bekanntwerden mit Unterlassungsaufforderung (Abmahnung) unter Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie gerichtlich geahndet.

10. Verjährung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer- verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, bezogen auf den Einsatz im Einschichtbetrieb. Für vorsätzliches Verhalten, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen fehlender Garantiezusagen und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche österreichische Recht.Gerichtsstand ist das für uns zuständige Gericht in Wels. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

11. Bearbeitungsaufträge
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Bearbeitungsaufträge (z. B. Nachschärfen von Werkzeugen).

12. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.

Gültig ab 04.2019